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Microsoft gegen den freien Wettbewerb

2001 nahm die Europäische Union über die Generaldirektion (GD) Wettbewerb der Europäischen Kommission (EK) (geleitet von Prof. Monti) Ermittlungen zu Microsofts marktbeherrschender Stellung bei Desktop-Betriebssystemen auf. Die Free Software Foundation Europe wurde von der EK eingeladen, die Position der Bewegung für Freie Software zu vertreten. Seit 2004 beteiligt die FSFE sich am Berufungsverfahren, um freien Wettbewerb und Entscheidungsfreiheit erneut gegen Missbrauch zu verteidigen.

Die FSFE hat wegen ihrer langen und umfangreichen Erfahrung im Softwarebereich beschlossen, die Ermittlungen der GD Wettbewerb zu unterstützen. Zudem hatte Microsoft Freie Software, besonders das Betriebssystem GNU/Linux, als wichtigsten Konkurrenten genannt, so dass die FSFE ein unmittelbares Interesse hatte, dieses zu verteidigen. In einem Brief an die GD Wettbewerb vom 16. November 2001 bat die FSFE darum, angehört zu werden.

Dem Antrag wurde entsprochen, so dass die Teamangehörigen und Anwälte der FSFE Zugang zu vertraulichen Informationen bekamen sowie die Möglichkeit, zum Fortgang der Ermittlungen Stellung zu nehmen.

Im August 2003 bat die FSFE die Kommission, die Vorschläge des Samba-Teams anzuhören, wie sich Wettbewerb in den Markt für Datei- und Druckserver zurückbringen lasse. Das Dokument, unterschrieben von Jeremy Allison, dem Projektleiter des Freien Softwareprojekts Samba, wurde sehr gut aufgenommen. In einer nichtöffentlichen Anhörung im November 2003 stellten Peter Gerwinski und Jeremy Allison die Standpunkte der FSFE und des Samba-Teams offiziell der Kommission vor.

Die endgültige Entscheidung der GD Wettbewerb berücksichtigt die meisten Vorschläge der FSFE zum Schutz Freier Software (obwohl sie keine perfekte Lösung ist).

Im Juni 2004 legte Microsoft Berufung gegen die Entscheidung ein. Die FSFE ist besorgt, dass die Schwächen der Entscheidung von Microsofts Anwälten ausgenutzt werden könnten und beteiligt sich daher am Berufungsverfahren.

Die Entscheidung der GD Wettbewerb enthält unklare Aussagen, die zumeist auf dem Missbrauch des unklaren Begriffs "geistiges Eigentum" beruhen. Die Mehrdeutigkeit des Begriffs macht es schwer, zu beurteilen, ob die Kommission Microsoft auffordert, urheberrechtliche Ansprüche an Teilen seines Quellcodes aufzugeben, seine Patente auf Protokolle und Schnittstellen an jedermann zu lizenzieren oder gar wertvolle "Geschäftsgeheimnisse" aufzugeben. Ein noch größeres Manko der Entscheidung ist, dass sie es Microsoft erlaubt, sogenannte RAND-Lizenzen (RAND: Reasonable And Not Discriminatory - angemessen und nicht diskriminierend) zu verwenden. Wie schon oft wiederholt wurde, diskriminieren RAND-Lizenzen für die Benutzung patentierter Schnittstellen oder Protokolle in Wirklichkeit Freie Software, da sie, wie billig diese Lizenzen auch sein mögen, die freie Verbreitbarkeit von Software einschränken und sie damit unfrei machen.

Schließlich ist die FSFE überzeugt, dass Microsoft alle Informationen offenlegen sollte, die nötig sind, um vollständige Interoperabilität mit seinen Programmen zu erreichen, seien es der Media Player oder der Directory Service. Um dies zu erreichen, ist es unnötig, von Microsoft entwickelten Quellcode offenzulegen, es ist unnötig, "Geschäftsgeheimnisse" zu lüften, da Protokolle und Schnittstellen schon öffentlich (da durch Reverse Engineering erschließbar) sind, wenn es auch unbequem ist, sie zu benutzen. Es ist auch äußerst wichtig, dass die GD Wettbewerb den Markt schützt und die Einführung von Softwarepatenten in Europa verhindert, so dass es möglich bleibt, diese Schnittstellen in Freier Software zu implementieren.

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